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Empfängerüberprüfung bei Überweisungen (Verification of Payee / VoP): Was gilt es hier zu beachten?

Im Zuge der neuen EU-Verordnung zur "Verification of Payee (VoP)" sind alle Banken im SEPA-Raum ab 9. Oktober 2025 verpflichtet, vor der Freigabe und Ausführung einer Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername zu der bei der Bank hinterlegten IBAN passt und korrekt zugeordnet werden kann. Ziel dieses Abgleichs des Empfängernamens mit der zugehörigen IBAN ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Fehlüberweisungen zu vermeiden.

In diesem FAQ-Kapitel wird hier sowohl auf Lieferanten- als auch auf Kundenseite gezeigt, worauf Sie achten müssen, damit die Empfängerprüfung Ihrer Bank erfolgreich verläuft und Ihre Überweisungen an Lieferanten resp. die Überweisungen Ihrer Kunden an Sie zukünftig nicht abgelehnt werden.

1. Lieferanten-Bankverbindungen prüfen
2. Bei eigener Bankverbindung: Rechnungsformulare bzw. Rechnungsbelege prüfen
3. Bei eigener Bankverbindung: Den Hausbankenstamm prüfen

1. Lieferanten-Bankverbindungen prüfen

Damit SEPA-Überweisungen an Ihre Lieferanten korrekt zugeordnet werden, überprüfen Sie bitte den eingetragenen Kontoinhaber. In der Regel ist dies der Firmenname; gelegentlich ist jedoch der Privatname (z. B. des Geschäftsführers) hinterlegt. Öffnen Sie dazu in der Myfactory den Lieferantenstamm ("Stammdaten / Lieferanten") und klicken Sie unterhalb der Lieferantenliste auf die Schaltfläche [ Daten ]. Wählen Sie im sich öffnenden Kontextmenü den Eintrag "Bankverbindungen".

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Im Dialog "Bankverbindungen" sehen Sie in der Spalte "Inhaber" den hinterlegten Kontoinhaber und können diesen nun mit dem Empfängernamen in Ihrer Überweisung abgleichen.

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Im Zweifelsfall erfragen Sie den korrekten Kontoinhaber bitte direkt bei Ihrem Lieferanten. Alternativ können Sie auf der letzten Eingangsrechnung Ihres Lieferanten schauen, ob ein Kontoinhaber angegeben ist.

2. Bei eigener Bankverbindung: Rechnungsformulare bzw. Rechnungsbelege prüfen

Sofern noch nicht geschehen, können Sie Ihre eigene Bankverbindung samt Kontoinhaber und IBAN auch in Ihrem Rechnungsformular bzw. Ihrer Rechnungsvorlage angeben, bspw. wenn Sie Smart Report nutzen, dann können Sie im Smart Report-Designer (unter "Druck / Smart Reports / Designer").

In unserem Screenshot-Beispiel sind die Bankverbindungsdaten im Seitenfuß des Smart Reports als "Fester Text" eingetragen.

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Zudem können Sie auch belegindividuell direkt in Ihrer Rechnung Ihre Bankverbindungsdaten samt Kontoinhaber, IBAN und Betrag hinterlegen.

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Wenn Sie in den Belegdetails eine Zahlungskondition mit der Inkassoart "Rechnung" angegeben haben (z.B. "10 Tage 2 %, 30 Tage netto"), so wird ein bei dieser Zahlungskondition eingetragener Drucktext für Rechnungen hier ebenfalls im Fußbereich dargestellt.

In dem Eingabefeld Drucktext für Rechnungen im Zahlungskonditionsstamm ("Stammdaten / Grundlagen / Zahlung / Zahlungskonditionen") können Sie dazu Ihre Bankverbindung ganz einfach als Hinweistext hinterlegen. Dieser wird dann zur jeweiligen Zahlungskondition auf Ihrem Rechnungsbeleg ausgegeben.

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3. Bei eigener Bankverbindung: Den Hausbankenstamm prüfen

Es wird weiterhin empfohlen, im Hausbankenstamm (unter "Rechnungswesen / Zahlungsverkehr / Hausbanken") zu prüfen, ob die im Register "Kontoinformation" eingetragenen Kontoinhaber sowie die IBAN korrekt sind.

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Bitte beachten Sie in dem Zuge außerdem die Checkbox "Bei gleicher Währung vorrangig für ZUGFeRD/XRechnung verwenden". Diese findet sich im Register "Stammdaten". Sie sollte im Hinblick auf den E-Rechnungsversand sollte immer dann gesetzt werden, wenn bei mehreren aktiven Kunden-Bankverbindungen die identische Währung (z.B. alle Banken, die in Euro geführt sind) zum Einsatz kommt.

Diejenige Bankverbindung, für die die Option aktiviert ist, wird für den Export entsprechend in die ZUGFeRD-Rechnungsdatei geschrieben. Bitte tragen Sie hierbei Sorge dafür, dass der Checkbox-Haken pro Währung jeweils nur für EINE Bank mit dieser Währung gesetzt ist.

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