Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Als Lieferant, der Ware an einen ausländischen Empfänger mit EU-Umsatzsteuer-ID liefert, ist es laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) empfehlenswert, vor jeder innergemeinschaftlichen Lieferung / Leistung (bzw. Rechnungsstellung) prüfen zu lassen, ob dessen in Ihrem Kundenstamm hinterlegte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit den Angaben übereinstimmt, die für den ausländischen Leistungsempfänger im angefragten EU-Mitgliedsstaat bei der dort zuständigen Behörde gespeichert ist.
Vor diesem Hintergrund entscheidet sich, ob Ihre EU-Lieferung als umsatzsteuerfrei behandelt werden kann oder nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der
Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) (Beachten Sie in dem Zusammenhang bitte auch die Ausführungen sowie die Checkbox im unteren Teil dieses Dialogs).
Mit diesem Dialog können Sie dazu eine Bestätigungsanfrage an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen. Damit lässt sich dann prüfen, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Empfänger Ihrer innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen valide sind. Diese Gültigkeit können Sie sich mit der Übermittlung Ihrer beim Kunden hinterlegten Stammdaten (samt EU USt.-ID) somit elektronisch bestätigen lassen (per einfacher oder qualifizierter Bestätigung).
Der Dialog ist zu diesem Zweck in zwei Bereiche unterteilt. Im oberen Teil finden Sie einen Einschränkungsbereich vor, mit dem Sie für Ihre Bestätigungsanfrage unter anderem auf Kundennummer, Kundengruppe oder EU-Land filtern können. In der Listenansicht darunter werden Ihnen Ihren Filterkriterien entsprechend alle relevanten Informationen mit Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer-Identnummer einschließlich Ihres Gültigkeitsstatus angezeigt.
Anhand eines Ampel-Codes (Rot / Gelb / Grün) samt entsprechender Beschreibung sehen Sie auf Anhieb, ob die im Kundenstamm hinterlegten Umsatzsteuer-IDs Ihrer ausländischen EU-Kunden auf einem gültigen und aktuellen Stand sind (Ampelcode
"grün") oder ob Sie hier neue Daten einpflegen müssen (Ampelcode
"rot").
Ein
gelber Code signalisiert Ihnen, dass die Gültigkeitsprüfung noch nicht ausgeführt wurde und dementsprechend noch keine Aussagen zur Gültigkeit der betreffenden EU-Umsatzsteuer-Identnummer getroffen werden können.
Der
gelbe Ampelcode kann (zusammen mit der Codenummer
200) aber auch bedeuten, dass die EU-Ust.ID i.d.R. zwar gültig ist, jedoch diverse andere Daten nicht übereinstimmen und überarbeitet werden müssen (z.B. abweichende Adressinformationen). Erst wenn die EU-USt.ID und die Adresseninformationen erfolgreich geprüft werden konnten, wird die Ampel grün dargestellt.
Für eine erfolgreiche Prüfungsabfrage ist es erforderlich, dass Sie in den Grundlagenoptionen der myfactory (unter "Administration / Grundlagen / Register Allgemein") selbst eine gültige eigene Umsatzsteuer-ID für Ihr Unternehmen hinterlegt haben. Ist dies nicht der Fall, so erhalten Sie beim Absenden der Anfrage über die [ Prüfen ]-Schaltfläche eine entsprechende Fehlermeldung.
Mit diesem Dialog ist eine Massenprüfung Ihrer Kundenstammdaten auf Gültigkeit der dort vermerkten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern möglich. Es besteht für Sie jedoch auch die Möglichkeit, diese Prüfung direkt aus dem Kundenstamm heraus - vorgefiltert auf den aktuell aufgerufenen Kunden - durchzuführen. Dazu rufen Sie einfach den entsprechenden Menüeintrag im jeweiligen Kundendatensatz über die [ Aktionen ]-Schaltfläche auf.