Register Intrastat
Wenn Sie eine bestimmte Belegart für eine Intrastat-Meldung (Verkauf bzw. Lieferung ins EU-Ausland) an das Statistische Bundesamt berücksichtigen müssen, so tragen Sie in diesem Register bitte eine passende Geschäftsart (Spalte "Art des Geschäfts") einschließlich der der jeweiligen Geschäftsart zugeordneten zweistelligen Nummer (in der gleichnamigen Spalte) ein, z.B. "Nummer - 11" / "Art des Geschäfts - Endgültiger Kauf/Verkauf". Standardmäßig ist hier bereits ein Datensatz mit der Nummer 99 vorbelegt, welcher besagt, dass für die markierte Belegart keine Übergabe an Intrastat stattfinden soll.
Zu beachten ist, dass ab dem Berichtsmonat Januar 2022 neue Geschäftsarten bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik gelten. Bei Meldungen für das Jahr 2021 müssen jedoch weiterhin die alten Geschäftsarten genutzt und den Verkaufsbelegarten zugeordnet werden, selbst wenn diese Meldungen bereits im Kalenderjahr 2022 erfolgen. Aus diesem Grund haben Sie im unteren Listview-Bereich dieses Dialogs die Möglichkeit, Ihre hier hinterlegten Intrastat-Geschäftsarten mit einem Gültigkeitsdatum "Von / Bis" zu versehen. Darüber hinaus können Sie eine zum 01.01.2022 ungültig werdende Geschäftsart mit der entsprechenden Checkbox in der ersten Spalte inaktiv setzen.
Erzeugen Sie also im Januar 2022 einen Verkaufsbeleg für Dezember 2021, so gilt es im Hinblick auf die Meldung zur Intrahandelsstatistik zu beachten, dass hier noch die bis zum 31.12.2021 gültigen Geschäftsarten heranzuziehen sind.
Beispiel: Wenn Sie im Januar 2022 rückwirkend einen Beleg für Dezember 2021 erzeugen, für welchen zwar ab Januar 2022 bereits die Geschäftsart 34 ("Sonstige Geschäfte ohne Gegenleistung") gelten würde, für einen Beleg mit Leistungsdatum Dezember 2021 jedoch noch die bisherige Geschäftsart 13 ("Kompensation (Tausch)"), so ist hier noch entsprechend letztere Geschäftsart 13 für den Beleg heranzuziehen.
Tiefergehende Informationen zu der Anwendung der Liste der neuen Geschäftsarten erhalten Sie unter
Intrahandelsstatistik: Neuerungen ab dem 1. Januar 2022Weitere Informationen zu Intrastat erhalten Sie unter anderem im Hilfekapitel
Intrastat: Die myfactory für eine erfolgreiche Meldung konfigurieren.