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Artikelverwendung

Im Artikelstamm können Artikel anderen Artikeln zugeordnet werden (Option / "Zusatzartikel"). Die Bezeichnung der Verwendungszwecke können hier gepflegt werden. In diesem Dialog haben Sie die Möglichkeit, die Bezeichnungen der Artikelverwendung zu bearbeiten.

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Alternativartikel

Diese Artikel werden in der Belegerfassung angezeigt, wenn der gewählte Artikel keinen Bestand hat.

Nachfolgeartikel

Ein Nachfolgeartikel ist ein Artikel neuerer Version bzw. ein Artikel, der einem ausgelaufenen oder nicht mehr produzierten Artikel folgt. Wenn Sie den ursprünglichen Artikel als 'inaktiv' markiert und für diesen einen Nachfolgeartikel konfiguriert haben, dann erscheint in der Belegerfassung eine Maske, in der der ursprüngliche Artikel rot dargestellt ist und der Nachfolgeartikel zur Auswahl steht.

Reparaturartikel

Diese Artikelart kommt zum Einsatz, wenn einem Artikel ein Gerät zugeordnet ist. Beispielsweise könnten Sie bei einem als Gerät eingetragenen Drucker einen Toner als Reparaturartikel hinterlegen, sofern der Drucker aufgrund einer defekten Tonerkartusche nicht mehr funktioniert.

Wenn Sie nun einen Verkaufsbeleg (z.B. in Form einer Reparaturlieferung) erstellen, so können Sie in diesem Beleg das eigentliche Gerät (den nicht mehr funktionierenden Drucker) durch den Reparaturartikel (die Ersatz-Tonerkartusche) ersetzen lassen. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn Sie für ein bestimmtes Gerät häufiger einen Kostenvoranschlag mit den immer gleichen Ersatzteilen bzw. Reparaturmaterialien erstellen müssen.

Zusatzartikel

Diese Artikel können im Webshop (myfactory.E-Commerce) als Cross-Selling Artikel angezeigt werden.

Zusatzartikel obligatorisch

Wenn Sie einen Artikel als obligatorischen Zusatzartikel deklarieren, dann wird dieser IMMER automatisch mit dem ihm zugeordneten Hauptartikel in einen Beleg eingefügt. Anders als bei einem herkömmlichen Zusatzartikel kommt also nicht erst die Abfrage, ob Sie den Zusatzartikel hinzufügen möchten oder nicht.

Ein obligatorischer Zusatzartikel wird dabei stets als Unterposition (z.B. 1.1) unterhalb des Hauptartikels in einen Beleg eingefügt. Wird ein weiterer Artikel mit obligatorischem Zusatzartikel hinzugefügt, so wird durch diese neue Position die Zahl vor dem Punkt bei der jeweiligen Unterposition entsprechend erhöht (z.B. 2.1).