IST-Versteuerung in der myfactory
Bei der Umsatzsteuer in Deutschland (in einigen Ländern auch bei der Vorsteuer) unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Veranlagungen.
Bei der SOLL-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) wird die Umsatzsteuer mit Erstellung der Rechnung fällig, muss also im Nachfolgemonat abgeführt werden.
Bei der IST-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) ist die Fälligkeit entscheidend wann der Geldeingang erfolgte. Also muss die Umsatzsteuer im Folgemonat des Geldeingangs abgeführt werden.
Die Erlöse werden bei der IST-Versteuerung in der GUV-/ und Umsatzsteuerbetrachtung unterschiedlich gewertet. Haben Sie eine Rechnung geschrieben, muss der Umsatz in diesem Monat in der GUV auftauchen, darf aber nicht als Bemessungsgrundlage in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheinen.
Die IST-Versteuerung muss in Deutschland gesondert beantragt werden und ich an bestimmte Umsatz-/ Gewinngrenzen gebunden. Auch bestimmte Berufsgruppen (Freiberufler) können die IST-Versteuerung beantragen (unabhängig von den Grenzen). Ob Sie die IST-Versteuerung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.
Grundsätzlicher Ablauf in der myfactory bei SOLL-Versteuerung
- Sie erstellen eine Rechnung in myfactory.ERP
- Bei der Buchungsübergabe erfolgt die Buchung Debitor an Erlöse + Umsatzsteuer
- Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird anhand der Erlöskonten die Bemessungsgrundlage ermittelt und daraus die Umsatzsteuerzahlung berechnet, die gebuchten Umsatzsteuerwerte dienen als Vergleichswert (Prüfung)
- Die Zahlung des Offenen Postens ist Umsatzsteuerneutral (Skonto ausgenommen, hier erfolgt natürlich eine entsprechende Korrektur)
Grundsätzlicher Ablauf in der myfactory bei IST-Versteuerung
- Sie erstellen eine Rechnung in myfactory.ERP
- Bei der Buchungsübergabe erfolgt die Buchung Debitor an Erlöse + Umsatzsteuer NICHT FÄLLIG
- Der OP erhält das Kennzeichen IST-Versteuerung
- Nicht gezahlte Offene Posten bleiben bei der Umsatzsteuervoranmeldung unberücksichtigt
- Bei der Zahlung des Offenen Postens erfolgt die Umbuchung von Umsatzsteuer NICHT FÄLLIG auf das reguläre Konto Umsatzsteuer
- Die Umsatzsteuervoranmeldung prüft die Zahlungseingänge zu den Offenen Posten und ermittelt anhand dessen die Bemessungsgrundlagen
Eine Umstellung von IST- auf SOLL-Versteuerung ist möglich. In dem Falle erfolgt die Umsatzsteuerermittlung für neue Belege nach der SOLL-Versteuerung, die bestehenden Offenen Posten behalten aber das Kennzeichen IST-Versteuerung und werden erst bei Zahlungseingang in der UStVa. berücksichtigt.
Auch der andere Weg ist möglich und verhält sich entsprechend.