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IST-Versteuerung in der myfactory

Bei der Umsatzsteuer in Deutschland (in einigen Ländern auch bei der Vorsteuer) unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Veranlagungen.

Bei der SOLL-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) wird die Umsatzsteuer mit Erstellung der Rechnung fällig, muss also im Nachfolgemonat abgeführt werden.

Bei der IST-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) ist die Fälligkeit entscheidend wann der Geldeingang erfolgte. Also muss die Umsatzsteuer im Folgemonat des Geldeingangs abgeführt werden.

Bitte beachten Sie:

Die Erlöse werden bei der IST-Versteuerung in der GUV-/ und Umsatzsteuerbetrachtung unterschiedlich gewertet. Haben Sie eine Rechnung geschrieben, muss der Umsatz in diesem Monat in der GUV auftauchen, darf aber nicht als Bemessungsgrundlage in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheinen.


Die IST-Versteuerung muss in Deutschland gesondert beantragt werden und ich an bestimmte Umsatz-/ Gewinngrenzen gebunden. Auch bestimmte Berufsgruppen (Freiberufler) können die IST-Versteuerung beantragen (unabhängig von den Grenzen). Ob Sie die IST-Versteuerung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.

Grundsätzlicher Ablauf in der myfactory bei SOLL-Versteuerung

  1. Sie erstellen eine Rechnung in myfactory.ERP
  2. Bei der Buchungsübergabe erfolgt die Buchung Debitor an Erlöse + Umsatzsteuer
  3. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird anhand der Erlöskonten die Bemessungsgrundlage ermittelt und daraus die Umsatzsteuerzahlung berechnet, die gebuchten Umsatzsteuerwerte dienen als Vergleichswert (Prüfung)
  4. Die Zahlung des Offenen Postens ist Umsatzsteuerneutral (Skonto ausgenommen, hier erfolgt natürlich eine entsprechende Korrektur)

Grundsätzlicher Ablauf in der myfactory bei IST-Versteuerung

  1. Sie erstellen eine Rechnung in myfactory.ERP
  2. Bei der Buchungsübergabe erfolgt die Buchung Debitor an Erlöse + Umsatzsteuer NICHT FÄLLIG
  3. Der OP erhält das Kennzeichen IST-Versteuerung
  4. Nicht gezahlte Offene Posten bleiben bei der Umsatzsteuervoranmeldung unberücksichtigt
  5. Bei der Zahlung des Offenen Postens erfolgt die Umbuchung von Umsatzsteuer NICHT FÄLLIG auf das reguläre Konto Umsatzsteuer
  6. Die Umsatzsteuervoranmeldung prüft die Zahlungseingänge zu den Offenen Posten und ermittelt anhand dessen die Bemessungsgrundlagen


Eine Umstellung von IST- auf SOLL-Versteuerung ist möglich. In dem Falle erfolgt die Umsatzsteuerermittlung für neue Belege nach der SOLL-Versteuerung, die bestehenden Offenen Posten behalten aber das Kennzeichen IST-Versteuerung und werden erst bei Zahlungseingang in der UStVa. berücksichtigt.

Auch der andere Weg ist möglich und verhält sich entsprechend.