Besondere Feiertage
Wenn Sie für Ihre Urlaubsplanung spezielle Feiertage berücksichtigen müssen, z.B. nicht-bundesweite Feiertage wie das Augsburger Friedensfest (8.8.), dann können Sie diese hier mit dem zugehörigen Datum und der jeweiligen Bezeichnung eintragen. Die in diesem Dialog eingetragenen Feiertage werden für Ihre Abwesenheitsplanung dann automatisch bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt.
Für das Beispiel "Augsburger Friedensfest" bedeutet dies, dass für die entsprechende August-Woche in jedem Kalenderjahr lediglich 4 Urlaubstage abgezogen werden. Ohne einen hier hinterlegten Eintrag wären es hingegen 5 Urlaubstage.
Zusätzlich können Sie hierüber noch festlegen, dass entweder ein ganzer oder ein halber Urlaubstag bei der Abwesenheitsplanung automatisch abgezogen werden soll.
Beantragen Sie als Arbeitnehmer am 24.12. Urlaub, so berücksichtigt das System dies direkt als halben Tag, und nicht als ganzen. Andernfalls müssten Sie im Abwesenheitsplaner explizit per Checkbox angeben, dass nur ein halber Tag Urlaub (dazu noch, ob vormittags oder
nachmittags) abgezogen werden soll.
Grundsätzlich sollten Sie hier Feiertage eintragen, welche alljährlich stattfinden. Das Hinterlegen einer Jahreszahl ist nicht notwendig und in diesem Dialog auch nicht vorgesehen. Alle hier eingetragenen Feiertage gelten stets auch automatisch für die alle kommenden Folgejahre.