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One-Stop-Shop Übersicht

Mit dem Stichtag 01.07.2021 werden die bisher geltenden länderspezifischen Lieferschwellen für innergemeinschaftliche EU-Lieferungen und -Leistungen bei einer Umsatz-/Lieferschwelle ab 10.000 Euro grenzüberschreitend vereinheitlicht. Das Bestimmungslandprinzip kommt in diesem Fall zum Tragen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich ab einem Nettoumsatz in Höhe der oben genannten Summe pro Kalenderjahr theoretisch in jedem belieferten EU-Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren bzw. anmelden müssten.

In der Praxis steht Ihnen mit dem sogenannten One-Stop-Shop (OSS) jedoch zusätzlich noch eine vereinfachende Sonderregelung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine zentrale Anlaufstelle, die es Ihnen erlaubt, einzelne lokale Steueranmeldungen in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten zu umgehen. Stattdessen haben Sie damit den Vorteil, dass Sie sich nur einmal umsatzsteuerlich registrieren müssen. In Deutschland fungiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als die zentrale umsatzsteuerliche Registrierungsstelle, über die sich das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen lässt.

Dieser Dialog bietet Ihnen die Möglichkeit der Datenaufbereitung für Ihre One-Stop-Shop-Meldung. So lässt sich hier eine Meldung für ein bestimmtes Quartal eines Kalenderjahres erzeugen. Ihre in dem jeweiligen Quartal erzielten und aus innergemeinschaftlichen EU-Lieferungen resultierenden Umsätze werden anschließend automatisch ausgegeben. Über eine Exportfunktionalität lassen sich diese Meldedaten schließlich noch im amtlich vorgeschriebenen CSV-Format zur Weiterverarbeitung herunterladen.

Im oberen Dialogbereich können Sie zunächst einmal auf das Kalenderjahr eingrenzen, für das Sie Ihre EU-Lieferungen und -Leistungen melden möchten.

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Im nächsten Schritt lässt sich mit Klick auf die [ Neu ]-Schaltfläche das Erstellen der eigentlichen One-Stop-Shop-Meldung in einem eigenen Dialogfenster anstoßen. Wählen Sie hierzu bitte das gewünschte Quartal für das betreffende Kalenderjahr aus. Letzteres lässt sich bei dieser Gelegenheit auch nochmals übersteuern.

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Nach Betätigen der [ OK ]-Schaltfläche öffnet sich automatisch ein neuer Auswertungsdialog namens "One-Stop-Shop-Meldung". In diesem Report erhalten Sie für Ihre Datenaufbereitung einen aufgeschlüsselten Überblick über alle umsatzsteuerrelevanten Informationen und Beträge (vorausgesetzt, Sie haben die Sachkonten und Steuerschlüssel korrekt konfiguriert und verkaufen Ihre Artikel an EU-Unternehmen ohne Umsatzsteuer-ID).

Erwähnenswert ist hier insbesondere die Spalte "Steuertyp". Diese lässt sich bedarfsweise im Bereich des Steuergruppen-Dialogs konfigurieren (siehe Hilfekapitel Steuergruppen). Für die gängigen myfactory-Steuergruppen ist der Umsatzsteuertyp jedoch bereits vorbelegt.

Darüber hinausgehend können Sie noch die bereits bekannten Report-Funktionalitäten, beispielsweise zum Umleiten der Datenausgabe in eine PDF- oder CSV-Datei, verwenden. Dies ist jedoch bitte nicht zu verwechseln mit der Export-Funktionalität im Übersichtsdialog. Haben Sie Ihre Daten geprüft, können Sie diesen Dialog schließen und gelangen zurück zum Hauptdialog.

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Dort sehen Sie für Ihren gewählten Quartalszeitraum in der Spalte "Positionen" direkt die Anzahl Ihrer im betreffenden Quartal getätigten innergemeinschaftlichen EU-Warensendungen. Die Spalte "Umsatz" weist wiederum den Gesamtnettoumsatz für das betrachtete Kalendervierteljahr aus. Somit sehen Sie auf einen Blick, ob Ihre Umsatz- bzw. Lieferschwelle schon jetzt für dieses Kalenderjahr überschritten wurde.

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Mit der Detail-Schaltfläche [ … ] neben dem ausgewiesenen Umsatz gelangen Sie zurück zum vorherigen Report-Dialog "One-Stop-Shop-Meldung". Essenzieller ist jedoch die nebenstehende [ Export ]-Schaltfläche. Betätigen Sie diese, so wird automatisch die vom Bundeszentralamt für Steuern vorgeschrieben Datei im CSV-Format generiert und heruntergeladen, welche nach dem Muster "One-Stop-Shop2021[...].csv" benannt ist. Dort finden Sie kommasepariert nochmals sämtliche Umsatzmeldedaten vor. Diese können Sie nach deren Prüfung auf dem Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt-Portal) hochladen. Eine entsprechende Importmöglichkeit ist dort vorhanden. Über den Link "BOP-Portal" im linken unteren Bereich des Übersichtsdialogs haben Sie zudem direkten Zugriff auf besagtes Portal.

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Weitere Informationen zu diesem Thema:
Whitepaper zu EU-Lieferschwelle und One-Stop-Shop