myfactory Online-Hilfe

euBP

Bereits seit 01.01.2023 sind Arbeitgeber im Zuge der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) verpflichtet, die für die Betriebsprüfung erforderlichen Entgeltabrechnungsdaten aus einem "systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm" elektronisch an die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Seit 01. Januar 2025 müssen Arbeitgeber und Steuerberater neben den Entgeltabrechnungsdaten auch die damit zusammenhängenden Finanzbuchhaltungsdaten aus ihrer Gehaltsabrechnungs- bzw. Buchhaltungssoftware (also z.B. ein ERP-System mit FMS-Anbindung wie die Myfactory) an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermitteln.

Dazu zählen z.B. Sachkonten, die in der Finanzbuchhaltung für "Verbindlichkeiten aus Lohn & Gehalt" herangezogen werden (im Sachkontenrahmen SKR03 ist dies z.B. das Sachkonto 1740). Die elektronische Schnittstelle der Rentenversicherung benötigt diese Kontenbewegungen der Lohndaten aus der Myfactory. Letztere werden dann über die Lohnsoftware oder das SV-Meldeportal an die Deutsche Rentenversicherung übertragen.

Solche mit den Entgeltabrechnungsdaten in Verbindung stehenden Finanzbuchhaltungsdaten müssen dazu vor ihrer Übermittlung in einer Datei gespeichert werden. Dieser Menüzweig bietet Ihnen die Möglichkeit, eine solche euBP-Datei mit entsprechenden Finanzbuchhaltungsdaten im passenden DSKB-Dateiformat zu erzeugen und herunterzuladen.

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