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Intrastat

Diese "Intrastat"-Schnittstelle bietet Ihnen Funktionen zur automatisierten Abwicklung der sogenannten "Intrastat"-Meldungen ("Intrahandelsstatistik"-Meldungen).

Zweck

Die Intrahandelsstatistik dient der Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten (Versendungen und Eingänge). Das bedeutet, dass die Intrastat-Meldungen nur in dem EU-Mitgliedstaat abzugeben sind, von dem aus die Waren körperlich versandt (Absende-Mitgliedstaat) bzw. in den sie körperlich versandt wurden (Eingangs-Mitgliedstaat).

Auskunftspflicht

Auskunftspflichtig im Rahmen der Intrahandelsstatistik ist grundsätzlich jeder Steuerpflichtige, der nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland als Unternehmer registriert ist, d.h. eine deutsche (Umsatz-)Steuernummer zugeteilt bekommen hat, und einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt, der das Verbringen einer Gemeinschaftsware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat zum Inhalt hat. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob der inländische oder ausländische Vertragspartner die Beförderung der Waren durchführt oder veranlasst.

Bezugszeitraum

Bezugszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat. Der innergemeinschaftliche Warenverkehr kann ausnahmsweise auch im darauffolgenden Monat gemeldet werden, wenn die dem Warenverkehr und seiner statistischen Meldung zugrundeliegende Rechnung (auch Proformarechnungen oder Teilrechnungen) erst im darauffolgenden Monat ausgestellt bzw. vorgelegt wird. Auf jeden Fall muss ein innergemeinschaftlicher Warenverkehr spätestens im darauffolgenden Monat statistisch angemeldet werden, auch wenn sich die Rechnungsstellung bzw. der Rechnungseingang weiter verzögert.

Einsendung der Meldungen

Bei den Meldungen zur Intrahandelsstatistik handelt es sich grundsätzlich um eine monatliche Meldung. Die Meldungen/Teilmeldungen sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats unmittelbar an das Statistische Bundesamt abzugeben.

Meldung im Online-Verfahren IDEV

Alle zur ordnungsgemäßen Meldung notwendigen Angaben werden aus den entsprechenden Stamm- und Bewegungsdaten der myfactory herangezogen und in einer Datei gespeichert. Diese wird anschließend als monatliche Meldung per Datei-Upload im IDEV-Verfahren (IDEV = Internet Datenerhebung im Verbund) an das Statistische Bundesamt übertragen.

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