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Dauerfristverlängerung

In diesem Dialog können Sie die Werte (Bemessungsgrundlage und Sondervorauszahlung) der zu beantragenden Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung ermitteln lassen, um sie anschließend im Elster-Portal einzutragen (der zugehörige Link befindet sich im Dialog unten links).
Dauerfristverlängerung 0

Über die Schaltfläche [ Neu ] erfolgt die Abfrage, für welches Geschäftsjahr die Dauerfristverlängerung beantragt werden soll. Wenn Sie dieses ausgewählt haben, erfolgen entsprechende Einträge in den Spalten "Jahr", "Benutzer", "Datum", "Bemessungsgrundlage" und "Sondervorauszahlung".

Mit einem Klick auf die Detail-Schaltfläche [ ... ] können Sie sich die einzelnen Werte zur Sondervorauszahlung im Detail aufführen und deren Berechnung anzeigen lassen. Mit der [ x ]-Schaltfläche können Sie den getätigten Eintrag wieder löschen.

Berechnung der Sondervorauszahlung:

Die Sondervorauszahlung für das Folgejahr errechnet sich aus der Summe der Umsatzsteuerzahlungen des Vorjahres zzgl. ggf. berücksichtigter Sondervorauszahlung. Dies ist die Bemessungsgrundlage. Dieser Wert wird dann durch 11 dividiert und ergibt die Sondervorauszahlung für das kommende Jahr.

Beispiel:
2016 wurden 39.000 Euro an Umsatzsteuer gezahlt, im Dezember wurden 5.000 Euro Sondervorauszahlung aus dem Januar berücksichtigt und entsprechend abgezogen. Somit ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 44.000 Euro.
1/11 von 44.000 Euro ergibt dann 4.000 Euro Sondervorauszahlung für das Folgejahr.

Sind nicht für das gesamte Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen im System (Geschäftsbeginn z. B. im Juli) hinterlegt, so wird die Summe der Voranmeldungen durch die Anzahl der Monate dividiert (in diesem Fall 6) und mit 12 multipliziert. Somit ergibt sich die effektive Bemessungsgrundlage.

Bitte beachten Sie:

Für den Fall, dass die monatlichen Werte für die Umsatzsteuer-Zahllast im Detail-Dialog der Dauerfristverlängerung nicht angezeigt werden, wechseln Sie bitte zum "Umsatzsteuervoranmeldung"-Dialog und klicken bei dem fraglichen Monat bzw. den fraglichen Monaten auf die Detail-Schaltfläche [ ... ]. Anschließend sollte für diese Monate jeweils die Umsatzsteuer-Zahllast im Listview angezeigt werden. Dies ist wichtig im Hinblick auf die korrekte Berechnung der Bemessungsgrundlage.