Steuergebiete Umsatzsteuer
Die Steuergebiete für Umsatzsteuer werden bei den Kundendaten hinterlegt und lassen sich hier definieren.
Außerdem können Sie hier unter anderem bestimmen, dass ein von Ihnen definiertes Umsatzsteuergebiet in Ihre Intrastat-Meldung mit aufgenommen wird. Auf diese Weise stellen Sie z.B. sicher, dass Wareneingänge von EU-Lieferanten mit dem betreffenden Umsatzsteuergebiet in der Intrastat-Ausgabedatei berücksichtigt werden. Wichtig wird eine Berücksichtigung des Umsatzsteuergebietes für die Intrastat-Meldung beispielsweise bei der grenzüberschreitenden Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.
Über den Reiter "Lieferländer" können für verschiedene Länder abweichende Steuergebiete eingetragen werden.