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Datenschutz-Grundverordnung

Ab dem 25. Mai 2018 kommt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich zur Anwendung. Dann nämlich endet die zweijährige Übergangsfrist nach Inkrafttreten der EU-Verordnung.

Die DSGVO vereinheitlicht auf EU-weiter Basis die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen. Neben der EU-weiten Vereinheitlichung des Umgangs mit dem Datenschutz bringt die DSGVO auch eine signifikante Verschärfung des EU-Datenschutzrechts mit sich. Dessen Einhaltung ist durch die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichte überprüfbar, Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern belegt.

Die myfactory unterstützt Sie bei der Umsetzung der DSGVO. Unser Löschkonzept sieht das Anonymisieren von Daten anhand eines Anonymisierungsassistenten vor, welcher dafür sorgt, dass die zu anonymisierenden Daten unwiederbringlich überschrieben und gelöscht werden. Sie lassen sich anschließend auch nicht wiederherstellen.

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