myfactory Online-Hilfe

Intrastat - Die myfactory für eine erfolgreiche Meldung konfigurieren

Alle zur ordnungsgemäßen Intrastat-Meldung benötigten Angaben werden aus den entsprechenden Stamm- und Bewegungsdaten der myfactory herangezogen und in einer Datei gespeichert. Daher ist es notwendig, diese Daten vollständig und korrekt zu konfigurieren.

1.Artikelstamm
2.Belegarten
3.EU-Länder
4.Versandarten
5.Belegdetails

1. Artikelstamm

In diesem Dialog ordnen Sie einem im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs eingegangenen oder versendeten Artikel die für die Intrastat-Meldung benötigten Stammdaten zu. Zu diesem Zweck ist der Artikelstamm um den Reiter "Intrastat" erweitert worden.
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Warennummer
Wählen Sie hier die entsprechende Warennummer aus. Über die Optionsschaltfläche [ ! ] können Sie auch eine neue Warennummer anlegen bzw. eine bestehende bearbeiten (siehe auch Hilfekapitel Warennummer). Welche Warennummer für Ihren Artikel verwendet werden muss, entnehmen Sie bitte dem offiziellen Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes. Wenn Sie die Warennummern nicht händisch ins System eintragen möchten, haben Sie auch noch die Möglichkeit, die sogenannte Sova-Leitdatei mit den aktuell gültigen Warennummern in die myfactory zu importieren (siehe Hilfekapitel Import Warennummern).

Ursprungsland (Eingang, Vorgabe)
Hinterlegen Sie hier das Land, in dem die Ware ihren Ursprung hat. Sollten bei der Herstellung mehrere Länder beteiligt sein, so ist das Land zu hinterlegen, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Ist das Ursprungsland nicht bekannt oder ist die Ware deutschen Ursprungs, so ist hier der Versendungsmitgliedstaat anzugeben. Diese Information ist für den Wareneingang relevant.

Urprungsregion (Versand)
Hinterlegen Sie hier die Region (bzw. Bundesland), in der die Ware Ihren Ursprung (Herstellung/Montage) hat. Kann der Ursprung nicht ermittelt werden, ist das Bundesland anzugeben, aus dem versendet wird. Bei Waren mit ausländischem Ursprung wird der Schlüssel 99 (Ausland) hinterlegt. Diese Information ist für den Versand relevant.

Warenbezeichnung
In diesem Feld kann eine abweichende Warenbezeichnung hinterlegt werden. Dies sollte in der Regel jedoch nicht notwendig sein.

Eigenmasse
Tragen Sie hier das Gewicht der Ware in kg ein - und zwar abzüglich aller Umschließungen (Verpackung). Das (Eigen-)Gewicht wird später bei der Meldungserstellung mit der Belegmenge multipliziert. Sollte die Ware unter eine Warennummer fallen, für die die Menge in einer besonderen Maßeinheit gemeldet wird, kann die Angabe der Eigenmasse entfallen.

Statistischer Wert Versand/Meldewährung
Hier ist der Grenzübergangswert (Warenwert frei deutsche Grenze ohne Umsatzsteuer) in Euro anzugeben, d.h. Frachtkosten sind - je nach vereinbarter Lieferbedingung - unter Umständen nur anteilig festzulegen. In der Praxis erweist sich das als problematisch (weil die Frachtkosten je nach Entfernung zur für den Export sinnvollen Grenze differieren).

Sofern es sich bei der Warentransaktion um einen Verkauf oder ein Kommissions- bzw. Konsignationsgeschäft handelt und der Wert der entsprechenden Versendungen im Vorjahr bzw. laufenden Jahr unter dem Schwellenwert von 42 Mio. Euro liegt, kann auf die Angabe des statistischen Wertes verzichtet werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke vom Statistischen Bundesamt.

Statistischer Wert Eingang/Meldewährung
Hier ist der Grenzübergangswert analog zum Versendungsfall anzugeben. Die Angabe entfällt, wenn es sich bei der Warentransaktion um einen Kauf oder ein Kommissions- bzw. Konsignationsgeschäft handelt und der Wert der entsprechenden Eingänge im Vorjahr bzw. laufenden Jahr unter dem Schwellenwert von 30 Mio. Euro liegt.

Abweichende Mengeneinheit
In diesem Feld wird die abweichende Mengen- bzw. Maßeinheit angezeigt, wenn diese in den Stammdaten (der Warennummer) definiert wurde. Sie wird dann automatisch in das Intrastat-Register des Artikelstamms übernommen, kann allerdings nicht bearbeitet werden.

Standard Faktor
Hier wird der Umrechnungsfaktor aus den Stammdaten (der Warennummer) gezogen und automatisch in dieses Feld eingetragen. Da der Faktor je nach Artikel variieren kann, ist - anders als beim Feld "Abw. Mengeneinheiten" - eine manuelle Eingabe möglich. Der Faktor hat nur in Verbindung mit einer hinterlegten abweichenden Mengeneinheit eine Funktion.

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2. Belegarten

*Das Register "Intrastat" ist noch nicht im aktuellen Servicepack 7.2 SP 68 enthalten, sondern wird erst im kommenden Servicepack integriert sein.

Unter "Stammdaten/Grundlagen/Belegverarbeitung" müssen für die relevanten Verkaufs- und Einkaufsbelegarten (in diesem Fall Rechnungsbelege) im Register "Intrastat" die Intrastat-Geschäftsarten (siehe Hilfekapitel Geschäftsart) eingetragen werden. Neben der Geschäftsartnummer (z.B. 11) ist im unteren Listview-Bereich auch die dieser Nummer zugeordnete "Art des Geschäfts" zu hinterlegen (z.B. bei 11 = "Endgültiger Verkauf/Kauf"). Standardmäßig ist hier bereits der Datensatz zu der Geschäftsartnummer 99 hinterlegt ("Keine Übergabe an Intrastat").

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Bitte beachten: Neue Intrastat-Geschäftsarten ab 01. Januar 2022:

Zu beachten ist, dass ab dem Berichtsmonat Januar 2022 neue Geschäftsarten bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik gelten. Bei Meldungen für das Jahr 2021 müssen jedoch weiterhin die alten Geschäftsarten genutzt und den Verkaufsbelegarten zugeordnet werden, selbst wenn diese Meldungen bereits im Kalenderjahr 2022 erfolgen. Aus diesem Grund haben Sie im unteren Listview-Bereich dieses Dialogs die Möglichkeit, Ihre hier hinterlegten Intrastat-Geschäftsarten mit einem Gültigkeitsdatum "Von / Bis" in den entsprechenden Spalten zu versehen. Darüber hinaus können Sie eine zum 01.01.2022 ungültig werdende Geschäftsart mit der entsprechenden Checkbox in der ersten Spalte auf inaktiv setzen.

Erzeugen Sie also im Januar 2022 einen Verkaufsbeleg für Dezember 2021, so gilt es im Hinblick auf die Meldung zur Intrahandelsstatistik zu beachten, dass hier noch die bis zum 31.12.2021 gültigen Geschäftsarten heranzuziehen sind.

Beispiel: Wenn Sie im Januar 2022 rückwirkend einen Beleg für Dezember 2021 erzeugen, für welchen zwar ab Januar 2022 bereits die Geschäftsart 34 ("Sonstige Geschäfte ohne Gegenleistung") gelten würde, für einen Beleg mit Leistungsdatum Dezember 2021 jedoch noch die bisherige Geschäftsart 13 ("Kompensation (Tausch)"), so ist hier noch entsprechend letztere Geschäftsart 13 für den Beleg heranzuziehen.
Tiefergehende Informationen zu der Anwendung der Liste der neuen Geschäftsarten erhalten Sie unter Intrahandelsstatistik: Neuerungen ab dem 1. Januar 2022.

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3. EU-Länder

Unter "Stammdaten/Grundlagen/Umsatzsteuer/EU-Länder" müssen die EU-Länder gekennzeichnet werden, die zur Intrastat-Meldung herangezogen werden sollen.
• Markieren Sie alle betroffenen Länder mit dem Flag "Intrastat Ausgabe"
• Unter "Intrastat Ländercode" muss der ISO2-Ländercode hinterlegt werden.

Bitte beachten Sie:

Falsch eingetragene Länderkürzel oder die Nichtbeachtung (Flag "Intrastat Ausgabe") einzelner Länder führen zu einer fehlerhaften Meldung an das Statistische Bundesamt.

Hinweis:

Für das ordnungsgemäße Erstellen der Intrastat-Ausgabedatei müssen auch die allgemeinen myfactory-internen Länderkürzel mit dem Intrastat EU-Ländercode (ISO2-Ländercode) übereinstimmen. Dadurch wird eine korrekte Verknüpfung zwischen den eigentlichen Länder-Stammdaten und den EU-Ländern hergestellt.


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4. Versandarten

Unter "Stammdaten/Grundlagen/Lieferung/Versandarten" muss der Verkehrszweig (siehe Hilfekapitel Verkehrszweig) hinterlegt werden.

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Bitte beachten Sie:

EU-Belege ohne hinterlegte Versandart (in den Belegdetails) werden nicht gemeldet.

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5. Belegdetails

In den Belegdetails (hier Verkauf) muss zwingend die Versandart (siehe Punkt 4) hinterlegt werden, andernfalls erfolgt keine Meldung. Außerdem kann hier der Beleg über die Checkbox "Keine Übergabe an Intrastat" von der Meldung ausgeschlossen werden.

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